Individuelle Schwankungsrückstellung in beitragsorientierten Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zur Vermeidung von Verteilungseffekten


Oftmals werden in unserer Zeit Genauigkeit und exakte Vorgangsweise als wichtiges Verkaufsargument vorgebracht, ohne klarzustellen, ob bzw. unter welchen speziellen Voraussetzungen dies für den potenziellen Kunden überhaupt von Vorteil ist.
Um beim Themenkreis "Schwankungsrückstellung" nicht in die selbe Kerbe zu schlagen, müssen die Rahmenbedingungen für den folgenden Vergleich von individueller versus globaler Führung einer Schwankungsrückstellung in einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) einer Pensionskasse näher definiert werden.
Bei den in der VRG gedeckten Pensionsverpflichtungen soll es sich um beitragsorientierte Leistungen handeln. Dies bedeutet, dass die Höhe der Leistung rein durch Verrentung des angesammelten Kapitals bestimmt wird und es im Falle von anhaltend schlechter Verzinsung auch zu Leistungskürzungen kommen kann. Weiters soll die betrachtete VRG grundsätzlich allen Kunden der Pensionskasse offen stehen.
Mit dem Wissen über die Voraussetzungen soll nun dargestellt werden, worin die Unterschiede zwischen individueller und globaler Führung einer Schwankungsrückstellung liegen.


Allgemeines zu Schwankungsrückstellungen:

Bei einem beitragsorientierten System wird die Schwankungsrückstellung aus dem Teil der Verzinsung gespeist, der über den laut Geschäftsplan der VRG erwarteten Gewinn hinausgeht. Dies hat in den vergangenen Jahren zu einem Aufbau von Schwankungsrückstellungen in teils beträchtlicher Höhe geführt. Sollte in einem Jahr der erwartete Gewinn nicht erreicht werden (wie z.B. im letzten Jahr), so wird diese Minderverzinsung durch die vorhandene Schwankungsrückstellung ausgeglichen, indem das dazu notwendige Kapital aus ihr entnommen wird.


Globale Schwankungsrückstellung:

Im Wege einer globalen Schwankungsrückstellung wird nur das Deckungskapital, das zur Sicherung der erworbenen Ansprüche dient, den einzelnen Begünstigten persönlich zugeordnet. Das durch hohe Gewinne angesammelte zusätzliche Kapital (Schwankungsrückstellung) wird für alle Teilnehmer der VRG gemeinsam geführt, unabhängig davon, wann sie in die VRG eingetreten sind.
Der Aufbau einer globalen Schwankungsrückstellung soll an Hand des folgenden Beispiels (Abbildung 1) von zwei Unternehmen (A und B) mit jeweils 1.000 Mitarbeitern und einem konstanten Beitragsaufkommen von 10 Mio. ATS p.a. (zahlbar jeweils jährlich am 1.1.) illustriert werden. Das Unternehmen A zahlt die ersten Beiträge im Jahr 1, wohingegen das Unternehmen B erst zwei Jahre später der Pensionskasse beitritt.

Abb. 1: Globale Schwankungsrückstellung
Jahr
erzielte Performance
Unternehmen A
Unternehmen B
DR
anteilige SR
DR
anteilige SR
1
9,5%
10,70
0,25
0,00
0,00
2
9,5%
22,15
0,79
0,00
0,00
3
9,5%
34,40
1,46
10,70
0,46
4
9,5%
47,51
2,54
22,15
1,19
5
5,0%
61,53
1,36
34,40
0,76
6
5,0%
76,49
0,00
47,47
0,00

Die Aufteilung der Schwankungsrückstellung erfolgt an Hand der Deckungsrückstellungen.
Dies entspricht keiner Zuteilung, sondern einer rein bilanziellen Darstellung.

rechnungsmäßiger Überschuß: 7 %
Jahresbeitrag: 10

 

Individuelle Schwankungsrückstellung:

Bei einer individuellen Schwankungsrückstellung wird das gesamte vorhandene Kapital der VRG direkt den einzelnen Personen zugeordnet. Für jeden Teilnehmer einer VRG werden also zwei Kapitalien verwaltet: Einerseits die Deckungsrückstellung, welche die erworbenen Ansprüche deckt, und andererseits eine Schwankungsrückstellung, die sich für jeden einzelnen zum überwiegenden Teil aus den Gewinnen der Veranlagung aufbaut und - in Zeiten schlechter Veranlagungserfolge - zur Absicherung seiner persönlichen Ansprüche verwendet wird. Dies bedeutet, dass nicht die Höhe der Deckungsrückstellung für das Ausmaß der zur Verfügung stehenden Schwankungsrückstellung maßgeblich ist, sondern die Entwicklung der Performance seit Eintritt des Begünstigten in die Pensionskasse. Die individuelle Schwankungsrückstellung stellt also ein Spiegelbild der Zinserträge der gemeinsamen Geschichte von Begünstigtem und Pensionskasse dar.
Die Entwicklung einer individuellen Schwankungsrückstellung soll wieder an Hand des bereits bekannten Beispiels dargestellt werden (Abbildung 2):

Abb. 2: Individuelle Schwankungsrückstellung
Jahr
erzielte Performance
Unternehmen A
Unternehmen B
DR
SR
DR
SR
1
9,5%
10,70
0,25
0,00
0,00
2
9,5%
22,15
0,79
0,00
0,00
3
9,5%
34,40
1,67
10,70
0,25
4
9,5%
47,51
2,94
22,15
0,79
5
5,0%
61,53
1,94
34,40
0,19
6
5,0%
76,54
0,60
46,82
0,00

rechnungsmäßiger Überschuß: 7 %
Jahresbeitrag: 10

 

Gegenüberstellung beider Methoden:

Betrachtet man die beiden oben dargestellten Tabellen im Vergleich, kann folgendes festgestellt werden: solange sich nur ein Unternehmen in der betrachteten VRG befindet (und bei diesem idealer Weise alle Dienstnehmer gleichzeitig in der Pensionskasse begonnen haben), entwickelt sich die Schwankungsrückstellung nach beiden Methoden gleich. Im Zeitpunkt des Eintritts eines weiteren Unternehmens wird jedoch in der globalen Methode die am Ende des Jahres vorhandene Schwankungsrückstellung an Hand der Deckungsrückstellung aufgeteilt. Dies ist zwar - wie bereits erwähnt - nur eine bilanzielle Darstellung, trifft aber den Kern der Wahrheit, wenn eine Entnahme aus der Schwankungsrückstellung notwendig ist. Eine Entnahme findet statt, wenn das Zinsergebnis auf die Deckungsrückstellung unter dem planmäßigen Gewinn liegt. Da die Veranlagung für beide Unternehmen gemeinsam erfolgt, ist auch der prozentuelle Fehlbetrag in der Deckungsrückstellung am Jahresende bei beiden Unternehmen gleich; d.h.: die Höhe der Entnahme erfolgt im Verhältnis zur vorhandenen Deckungsrückstellung. Aus diesem Grund ist die oben vorgenommene bilanzielle Aufteilung der Schwankungsrückstellung sinnvoll. In obigem Beispiel führt der schlechte Veranlagungserfolg von 5,0% im Jahr 6 bei beiden Unternehmen zu einer Reduktion der Ansprüche. Da die gemeinsame Schwankungsrückstellung nicht ausreicht, um die Minderverzinsung auszugleichen, kann die Deckungsrückstellung nicht mit dem planmäßigen Überschuss verzinst werden.
Betrachtet man die Entwicklung der individuellen Schwankungsrückstellungen, so beginnt das neu hinzukommende Unternehmen B bei Eintritt mit dem Aufbau einer eigenen Schwankungsrückstellung, analog zum Unternehmen A im Jahr 1. Für das Unternehmen A wird die vorhandene Schwankungsrückstellung weiter aufgebaut, so als ob das Unternehmen alleine in der VRG wäre. In den Jahren schlechter Veranlagungserfolge (Jahre 5 und 6) wird das Zinsergebnis nur soweit unterstützt, wie es mit dem Kapital der jeweils eigenen Schwankungsrückstellung möglich ist. Dies führt dazu, dass das Unternehmen B eine stärkere Kürzung der Ansprüche in Kauf nehmen muss, als bei einer globalen Schwankungsrückstellung notwendig ist. Das Unternehmen A kann sich jedoch auch nach beiden Jahren niedriger Veranlagungsergebnisse noch über ein kleines verbleibendes Sicherheitspolster in der individuellen Schwankungsrückstellung freuen, ohne eine Kürzung von Ansprüchen hinnehmen zu müssen.

 

Schluss:

Auf Grund der obigen Darstellung kann für die globale Schwankungsrückstellung ins Treffen geführt werden, dass sie bei bereits vorhandener Schwankungsrückstellung sofort einen Teil für neu hinzukommende Begünstigte bietet.
Aus obiger Gegenüberstellung folgt, dass eine globale Schwankungsrückstellung neu hinzukommenden Begünstigten sofort bei Eintritt einen Teil der vorhandenen Schwankungsrückstellung als Absicherung zur Verfügung stellt.
Dies lässt sich an Hand folgender Graphik besonders gut verdeutlichen. Sie zeigt die prozentuelle Steigerung der zur Verfügung stehenden Schwankungsrückstellung pro Unternehmen im Verhältnis zur vorhandenen Deckungsrückstellung. Der bemerkenswerteste Punkt hierbei ist der starke Ausschlag im Falle der globalen Schwankungsrückstellung im Jahr 3. Dies bedeutet, dass das Unternehmen B vom Unternehmen A als Einstandsgeschenk eine Schwankungsrückstellung in der Höhe von ca. 2% der Deckungsrückstellung erhält.

Auf den ersten Blick mag dies vielleicht sinnvoll erscheinen, da sich beide Unternehmen in einer gemeinsamen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft befinden. Bedenkt man allerdings, dass im umgekehrten Fall (d.h.: die Jahre der schlechten Veranlagungserfolge liegen am Beginn unseres Betrachtungszeitraumes) das Unternehmen A sofort Anspruchskürzungen hinnehmen müsste und das Unternehmen B ab dem Einstieg im Jahr 3 unbelastet zum Aufbau der gemeinsamen Schwankungsrückstellung beginnen könnte, so relativiert sich dieser erste Eindruck.
Im Vergleich mit einem Privatanleger hätte das Unternehmen B bei Führung einer globalen Schwankungsrückstellung die Möglichkeit in den ersten ertragreichen Jahren die Gewinne in die eigene Tasche zu stecken, um bei Beginn der mageren Jahre mit dem Eintritt in eine VRG mit hoher Schwankungsrückstellung vom Kapital der anderen Teilnehmer zu profitieren.
Unter der Annahme, dass die Veranlagungserträge über einen längeren Zeitraum betrachtet häufiger den Veranlagungsüberschuss überschreiten statt unterschreiten, führt eine globale Führung der Schwankungsrückstellung in einer beitragsorientierten VRG unumgänglich dazu, dass eine "Subventionierung" neuer Berechtigter durch bestehende Pensionskassenberechtigte erfolgt. Ein Umstand der insbesondere auch im Falle der Entrichtung von Eigenbeiträge als höchst problematisch (unter Umständen auch eigentumsrechtlich angreifbar) einzustufen ist.

 

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