Oftmals werden in unserer Zeit Genauigkeit und exakte Vorgangsweise als wichtiges
Verkaufsargument vorgebracht, ohne klarzustellen, ob bzw. unter welchen speziellen
Voraussetzungen dies für den potenziellen Kunden überhaupt von Vorteil
ist.
Um beim Themenkreis "Schwankungsrückstellung" nicht in die selbe
Kerbe zu schlagen, müssen die Rahmenbedingungen für den folgenden
Vergleich von individueller versus globaler Führung einer Schwankungsrückstellung
in einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) einer Pensionskasse näher
definiert werden.
Bei den in der VRG gedeckten Pensionsverpflichtungen soll es sich um beitragsorientierte
Leistungen handeln. Dies bedeutet, dass die Höhe der Leistung rein durch
Verrentung des angesammelten Kapitals bestimmt wird und es im Falle von anhaltend
schlechter Verzinsung auch zu Leistungskürzungen kommen kann. Weiters soll
die betrachtete VRG grundsätzlich allen Kunden der Pensionskasse offen
stehen.
Mit dem Wissen über die Voraussetzungen soll nun dargestellt werden, worin
die Unterschiede zwischen individueller und globaler Führung einer Schwankungsrückstellung
liegen.
Bei einem beitragsorientierten System wird die Schwankungsrückstellung aus dem Teil der Verzinsung gespeist, der über den laut Geschäftsplan der VRG erwarteten Gewinn hinausgeht. Dies hat in den vergangenen Jahren zu einem Aufbau von Schwankungsrückstellungen in teils beträchtlicher Höhe geführt. Sollte in einem Jahr der erwartete Gewinn nicht erreicht werden (wie z.B. im letzten Jahr), so wird diese Minderverzinsung durch die vorhandene Schwankungsrückstellung ausgeglichen, indem das dazu notwendige Kapital aus ihr entnommen wird.
Im Wege einer globalen Schwankungsrückstellung wird nur das Deckungskapital,
das zur Sicherung der erworbenen Ansprüche dient, den einzelnen Begünstigten
persönlich zugeordnet. Das durch hohe Gewinne angesammelte zusätzliche
Kapital (Schwankungsrückstellung) wird für alle Teilnehmer der VRG
gemeinsam geführt, unabhängig davon, wann sie in die VRG eingetreten
sind.
Der Aufbau einer globalen Schwankungsrückstellung soll an Hand des folgenden
Beispiels (Abbildung 1) von zwei Unternehmen (A und B) mit jeweils 1.000 Mitarbeitern
und einem konstanten Beitragsaufkommen von 10 Mio. ATS p.a. (zahlbar jeweils
jährlich am 1.1.) illustriert werden. Das Unternehmen A zahlt die ersten
Beiträge im Jahr 1, wohingegen das Unternehmen B erst zwei Jahre später
der Pensionskasse beitritt.
|
Abb.
1: Globale Schwankungsrückstellung
|
|||||
|
Jahr
|
erzielte
Performance
|
Unternehmen
A
|
Unternehmen
B
|
||
|
DR
|
anteilige
SR
|
DR
|
anteilige
SR
|
||
|
1
|
9,5%
|
10,70
|
0,25
|
0,00
|
0,00
|
|
2
|
9,5%
|
22,15
|
0,79
|
0,00
|
0,00
|
|
3
|
9,5%
|
34,40
|
1,46
|
10,70
|
0,46
|
|
4
|
9,5%
|
47,51
|
2,54
|
22,15
|
1,19
|
|
5
|
5,0%
|
61,53
|
1,36
|
34,40
|
0,76
|
|
6
|
5,0%
|
76,49
|
0,00
|
47,47
|
0,00
|
Die Aufteilung der Schwankungsrückstellung erfolgt an Hand der Deckungsrückstellungen.
Dies entspricht keiner Zuteilung, sondern einer rein bilanziellen Darstellung.
rechnungsmäßiger Überschuß: 7 %
Jahresbeitrag: 10
Bei einer individuellen Schwankungsrückstellung wird das gesamte vorhandene
Kapital der VRG direkt den einzelnen Personen zugeordnet. Für jeden Teilnehmer
einer VRG werden also zwei Kapitalien verwaltet: Einerseits die Deckungsrückstellung,
welche die erworbenen Ansprüche deckt, und andererseits eine Schwankungsrückstellung,
die sich für jeden einzelnen zum überwiegenden Teil aus den Gewinnen
der Veranlagung aufbaut und - in Zeiten schlechter Veranlagungserfolge - zur
Absicherung seiner persönlichen Ansprüche verwendet wird. Dies bedeutet,
dass nicht die Höhe der Deckungsrückstellung für das Ausmaß
der zur Verfügung stehenden Schwankungsrückstellung maßgeblich
ist, sondern die Entwicklung der Performance seit Eintritt des Begünstigten
in die Pensionskasse. Die individuelle Schwankungsrückstellung stellt also
ein Spiegelbild der Zinserträge der gemeinsamen Geschichte von Begünstigtem
und Pensionskasse dar.
Die Entwicklung einer individuellen Schwankungsrückstellung soll wieder
an Hand des bereits bekannten Beispiels dargestellt werden (Abbildung 2):
|
Abb.
2: Individuelle Schwankungsrückstellung
|
|||||
|
Jahr
|
erzielte
Performance
|
Unternehmen
A
|
Unternehmen
B
|
||
|
DR
|
SR
|
DR
|
SR
|
||
|
1
|
9,5%
|
10,70
|
0,25
|
0,00
|
0,00
|
|
2
|
9,5%
|
22,15
|
0,79
|
0,00
|
0,00
|
|
3
|
9,5%
|
34,40
|
1,67
|
10,70
|
0,25
|
|
4
|
9,5%
|
47,51
|
2,94
|
22,15
|
0,79
|
|
5
|
5,0%
|
61,53
|
1,94
|
34,40
|
0,19
|
|
6
|
5,0%
|
76,54
|
0,60
|
46,82
|
0,00
|
rechnungsmäßiger Überschuß: 7 %
Jahresbeitrag: 10
Betrachtet man die beiden oben dargestellten Tabellen im Vergleich, kann folgendes
festgestellt werden: solange sich nur ein Unternehmen in der betrachteten VRG
befindet (und bei diesem idealer Weise alle Dienstnehmer gleichzeitig in der
Pensionskasse begonnen haben), entwickelt sich die Schwankungsrückstellung
nach beiden Methoden gleich. Im Zeitpunkt des Eintritts eines weiteren Unternehmens
wird jedoch in der globalen Methode die am Ende des Jahres vorhandene Schwankungsrückstellung
an Hand der Deckungsrückstellung aufgeteilt. Dies ist zwar - wie bereits
erwähnt - nur eine bilanzielle Darstellung, trifft aber den Kern der Wahrheit,
wenn eine Entnahme aus der Schwankungsrückstellung notwendig ist. Eine
Entnahme findet statt, wenn das Zinsergebnis auf die Deckungsrückstellung
unter dem planmäßigen Gewinn liegt. Da die Veranlagung für beide
Unternehmen gemeinsam erfolgt, ist auch der prozentuelle Fehlbetrag in der Deckungsrückstellung
am Jahresende bei beiden Unternehmen gleich; d.h.: die Höhe der Entnahme
erfolgt im Verhältnis zur vorhandenen Deckungsrückstellung. Aus diesem
Grund ist die oben vorgenommene bilanzielle Aufteilung der Schwankungsrückstellung
sinnvoll. In obigem Beispiel führt der schlechte Veranlagungserfolg von
5,0% im Jahr 6 bei beiden Unternehmen zu einer Reduktion der Ansprüche.
Da die gemeinsame Schwankungsrückstellung nicht ausreicht, um die Minderverzinsung
auszugleichen, kann die Deckungsrückstellung nicht mit dem planmäßigen
Überschuss verzinst werden.
Betrachtet man die Entwicklung der individuellen Schwankungsrückstellungen,
so beginnt das neu hinzukommende Unternehmen B bei Eintritt mit dem Aufbau einer
eigenen Schwankungsrückstellung, analog zum Unternehmen A im Jahr 1. Für
das Unternehmen A wird die vorhandene Schwankungsrückstellung weiter aufgebaut,
so als ob das Unternehmen alleine in der VRG wäre. In den Jahren schlechter
Veranlagungserfolge (Jahre 5 und 6) wird das Zinsergebnis nur soweit unterstützt,
wie es mit dem Kapital der jeweils eigenen Schwankungsrückstellung möglich
ist. Dies führt dazu, dass das Unternehmen B eine stärkere Kürzung
der Ansprüche in Kauf nehmen muss, als bei einer globalen Schwankungsrückstellung
notwendig ist. Das Unternehmen A kann sich jedoch auch nach beiden Jahren niedriger
Veranlagungsergebnisse noch über ein kleines verbleibendes Sicherheitspolster
in der individuellen Schwankungsrückstellung freuen, ohne eine Kürzung
von Ansprüchen hinnehmen zu müssen.
Auf Grund der obigen Darstellung kann für die globale Schwankungsrückstellung
ins Treffen geführt werden, dass sie bei bereits vorhandener Schwankungsrückstellung
sofort einen Teil für neu hinzukommende Begünstigte bietet.
Aus obiger Gegenüberstellung folgt, dass eine globale Schwankungsrückstellung
neu hinzukommenden Begünstigten sofort bei Eintritt einen Teil der vorhandenen
Schwankungsrückstellung als Absicherung zur Verfügung stellt.
Dies lässt sich an Hand folgender Graphik besonders gut verdeutlichen.
Sie zeigt die prozentuelle Steigerung der zur Verfügung stehenden Schwankungsrückstellung
pro Unternehmen im Verhältnis zur vorhandenen Deckungsrückstellung.
Der bemerkenswerteste Punkt hierbei ist der starke Ausschlag im Falle der globalen
Schwankungsrückstellung im Jahr 3. Dies bedeutet, dass das Unternehmen
B vom Unternehmen A als Einstandsgeschenk eine Schwankungsrückstellung
in der Höhe von ca. 2% der Deckungsrückstellung erhält.

Auf den ersten Blick mag dies vielleicht sinnvoll erscheinen, da sich beide
Unternehmen in einer gemeinsamen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft befinden.
Bedenkt man allerdings, dass im umgekehrten Fall (d.h.: die Jahre der schlechten
Veranlagungserfolge liegen am Beginn unseres Betrachtungszeitraumes) das Unternehmen
A sofort Anspruchskürzungen hinnehmen müsste und das Unternehmen B
ab dem Einstieg im Jahr 3 unbelastet zum Aufbau der gemeinsamen Schwankungsrückstellung
beginnen könnte, so relativiert sich dieser erste Eindruck.
Im Vergleich mit einem Privatanleger hätte das Unternehmen B bei Führung
einer globalen Schwankungsrückstellung die Möglichkeit in den ersten
ertragreichen Jahren die Gewinne in die eigene Tasche zu stecken, um bei Beginn
der mageren Jahre mit dem Eintritt in eine VRG mit hoher Schwankungsrückstellung
vom Kapital der anderen Teilnehmer zu profitieren.
Unter der Annahme, dass die Veranlagungserträge über einen längeren
Zeitraum betrachtet häufiger den Veranlagungsüberschuss überschreiten
statt unterschreiten, führt eine globale Führung der Schwankungsrückstellung
in einer beitragsorientierten VRG unumgänglich dazu, dass eine "Subventionierung"
neuer Berechtigter durch bestehende Pensionskassenberechtigte erfolgt. Ein Umstand
der insbesondere auch im Falle der Entrichtung von Eigenbeiträge als höchst
problematisch (unter Umständen auch eigentumsrechtlich angreifbar) einzustufen
ist.