Information zu den Neuerungen im IAS 19


Das IASB hat im Dezember 2004 eine überarbeitete Version des Rechnungslegungsstandards IAS 19 für die Bilanzierung von Sozialkapital veröffentlicht.

Im Folgenden werden die zwei in der Praxis wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

1) Bilanzierung der Gains/Losses im Eigenkapital

Zusätzlich zu den bisher bereits existierenden Bilanzierungsvarianten im IAS 19 (Korridorverfahren bzw. Rückstellung in Höhe der DBO über den Aufwand) wurde eine weitere Wahlmöglichkeit zur Bilanzierung des Sozialkapitals geschaffen.

Bei dieser im IAS 19 komplett neuartigen Bilanzierungsweise wird die IAS-Rückstellung immer in Höhe der zum Bilanzstichtag errechneten DBO angesetzt.

Der Aufwand wird in Höhe der Current Service Cost (CSC) und Interest Cost (IC) sowie allfälliger Past Service Cost, Settlements, Curtailments und Termination Benefits angesetzt.

Die von der geplanten bzw. entwickelten Rückstellung abweichenden versicherungstechnischen und finanzmathematischen Gains/Losses müssen nun aber weder sofort noch über den Amortisationszeitraum verteilt im Aufwand ausgewiesen werden. Die sich ansammelnden Gains/Losses werden aufwandsneutral im Eigenkapital gebucht und müssen in einem separaten Posten ("statement of recognised income and expense") angeführt werden. Diese Position wird erst endgültig (ebenso aufwandsneutral) aufgelöst, wenn die letzte entsprechende Rückstellung weggefallen ist.

In der Praxis führt das zu folgender Vorgangsweise:

a) Die zum Umstellungsstichtag vorhandenen Gains/Losses werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung komplett (aufwandsneutral) in das Eigenkapital gebucht.

b) Die Rückstellung entspricht immer exakt der DBO zum Stichtag (abzüglich allfälliger plan assets).

c) Der Aufwand des Wirtschaftsjahres wird wie bisher im IAS-Korridorverfahren ermittelt, jedoch ohne Amortisationsbeträge für Gains/Losses.

d) Die entstehenden Gains/Losses werden dem vorhandenen Posten im Eigenkapital (aufwandsneutral) zu- bzw. abgebucht.

WICHTIG: Bei Jubiläumsgeldern gilt diese Möglichkeit NICHT. Diese sind weiterhin mit dem Wert der DBO anzusetzen, wobei allfällige Abweichungen (Gains/Losses) immer im Aufwand des jeweiligen Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen sind.

2) Umfassendere Anhangangaben

Im Zuge der Neugestaltung des IAS 19 wurde auch die Definition der notwendigen Anhangangaben deutlich erweitert.
In den von der actuaria erstellten Bilanzblättern werden diese Änderungen ab dem Stichtag 31.12.2005 berücksichtigt.
Wenn Sie die Anhangangaben selbst erstellen, können Sie uns gerne für weitere Details kontaktieren.


Auswirkungen auf die HGB-Bilanzierung

Durch die im Jahr 2004 von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder neu veröffentlichten Fachgutachten, war es möglich, die IAS 19 Rückstellung in gleicher Höhe auch im HGB anzusetzen.

Diese Regelung gilt nur für den Stand des IAS 19 vom Sommer 2004 (Zu diesem Thema wurden intensive Gespräche mit Wirtschaftsprüfern geführt). Die in Punkt 1) erläuterte Vorgangsweise bei der Bilanzierung des Sozialkapitals ist daher im HGB nicht möglich.

Unternehmen, die in der letzten Bilanz HGB und IAS bereits einheitlich gebucht haben und ab sofort die Möglichkeit nach Punkt 1) nützen wollen, haben für die Rückstellungsbildung im HGB mehrere Möglichkeiten:

a) Weiterführung der bisherigen IAS-Bilanzierung
b) Bilanzierung der DBO (abzüglich allfälliger plan assets) über den Aufwand (analog zu den Jubiläumsgeldrückstellungen im IAS)
c) Bilanzierung einer Teilwertrückstellung im HGB

Die letzte angeführte Möglichkeit wäre zwar wieder ein "Rückschritt" zu einer älteren Berechnungsmethodik, hätte aber den Vorteil, dass die Teilwertrückstellung nach HGB keinen starken Zinsschwankungen unterliegt.


Bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

actuaria benefits consulting gmbh

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