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Personalrückstellungen

Berechnung und Bilanzierung von Personalrückstellungen nach internationalen Standards (IFRS, US GAAP) und länderspezifischem Handels- bzw. Steuerrecht

Unser Ziel ist es, unseren Kunden die bestmögliche Serviceleistung im Rahmen der Berechnung und Bilanzierung von Sozialkapital, insbesondere von Rückstellungen für Pensionen, Jubiläumsgelder, Abfertigungen und Altersteilzeit zu bieten.

Neben Unternehmen aller Größenordnungen in verschiedenen europäischen Staaten betreuen wir namhafte börsennotierte nationale und internationale Konzerne mit Tochtergesellschaften auf der ganzen Welt.

Zusätzlich zur Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten für die Jahresabschlüsse nach lokal gegebenem Steuer- und Handelsrecht (insbesondere deutschem BilMoG) bieten wir unseren Kunden speziell für die Bilanzierung der Personalrückstellungen im Konzernabschluss gemäß IAS 19 (IFRS) eine maßgeschneiderte und umfassende Dienstleistung (u.a. die Unterstützung bei der Parameterwahl, die Koordination und Zusammenführung der erforderlichen Zahlen und Daten der einzelnen nationalen und internationalen Tochtergesellschaften, sowie die Erstellung und Aufbereitung der notwendigen Überleitungen und Informationen für die Anhangangaben).

Wir pflegen zu vielen Wirtschaftsprüfern ausgezeichnete Kontakte und haben jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit versicherungsmathematischen Gutachtern anderer Länder. Durch unsere ständigen Kontakte zu den maßgeblichen Behörden können wir Sie über künftige gesetzliche Änderungen stets zeitgerecht informieren und gemeinsam mit Ihnen darauf reagieren.